Was ist eigentlich der Taschengeldparagraf?
Prinzipiell gilt, Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig, Einzelhandelsunternehmen dürfen eigentlich keine (teuren) Produkte an Kinder -ohne Einwilligung der Eltern- verkaufen. Die Ausnahme, die solche Geschäfte allerdings möglich macht, nennt sich „Taschengeldparagraph“.
Unter dem Taschengeldparagraph versteht man ein Gesetz, das vorgibt, dass Minderjährige sehr wohl Kaufverträge abschliessen dürfen, solange sie die gekauften Produkte mit ihrem eigenen Taschengeld, oder Mitteln, die ihnen zum Zwecke des Kaufes überlassen wurden, bezahlen. In Deutschland gibt es hierfür eine Altersbegrenzung, der Taschengeldparagraph gilt für Kinder, die das 7. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder im Alter von 7 Jahren sind also befähigt, sich für ihr Taschengeld etwas zu kaufen, auch ohne Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Der Kauf-Vertrag ist vor dem Gesetz gültig, solange das Kind ein alterstypisches Geschäft abgeschlossen hat oder wie gesagt Mittel verfügt, die ihm/ihr zur freien Verfügung stehen. Mit anderen Worten, wenn das Kind sich etwas kaufen möchte – also einen Kaufvertrag abschliesst, so ist dieser gültig, auch wenn die Erziehungsberechtigten nicht mit dem gekauften Produkt einverstanden sind.
Diese Bestimmung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten – § 110 BGB
[Vertragsschluss durch Bewirken der vertragsmäßigen Leistung, Taschengeldparagraf]
Wenn ihr die Erlaubnis bzw. Zustimmung eurer Eltern habt, über euer Taschengeld frei zu verfügen, dann dürft ihr laut Taschengeldparagraph auch selbst käufliche Verträge damit abschliessen, also euch einen mp3 Player, ein Computerspiel oder ähnliches kaufen. Umgekehrt gilt also, wenn ein 6 jähriges Kind etwas kauft, dann ist der Kauf vor dem Gesetz ungültig und die Eltern können den Gegenstand problemlos zurückgeben, wenn sie mit dem Erwerb nicht einverstanden sind.
Widerspruch und Nicht-Erlaubnis.
Der Taschengeldparagraf ist vor allem für Verkäufer da, um deren Rechte gegenüber den Eltern zu regeln. Es geht um die Sicherheit der Verkäufer, wenn sich Kinder und Jugendliche etwas vielleicht Hochpreisiges selbst kaufen, mit dem die Eltern nicht einverstanden sind. Wenn sich etwa ein 14 Jähriger ein elektronisches Gerät im Wert von 180 Euro kauft, liegt dies im Rahmen seines Taschengeldes, seines Ersparten oder selbst verdientem Geld. Sind die Eltern nicht mit dem Kauf einverstanden greift der Taschengeldparagraph und der Verkäufer muss das Gerät nicht zurücknehmen.
Wie aber können nun die Verkäufer wissen, wieviel Taschengeld Ihr bekommt?
Oder ob Euch Eure Eltern das Geld für die Anschaffung geschenkt haben? Ganz klar, das kann niemand, ausser euch selbst wissen. Allerdings sind die Verkäufer dazu angeraten, ihren pädagogischen Feinsinn spielen zu lassen. Sie sollen also abschätzen, ob die Höhe des Taschengeldes für das gewünschte Produkt angemessen ist, oder eben nicht. Der Taschengeldparagraf schreibt ja auch nicht vor, wie viel Geld Kinder und Jugendliche verbraten dürfen. Wenn also ein Verkäufer Zweifel daran hat, dass sich eine 8 jährige eine Jeans für 70 Euro leisten kann, kann er durchaus die Erlaubnis der Eltern für den Kauf einfordern.
Welche Käufe darf man trotz Erreichung des siebten Lebensjahres (noch) nicht tätigen?
Erstmal alles, was mit Verpflichtungen (zur laufenden Zahlung) oder Vertragsbedingungen zu tun hat. Diese Dinge darf man erst ab 18 Jahre käuflich erwerben. Ein Handyvertrag, Zeitschriften-Abo oder ähnliches gehören dazu. Auch im Internet abgeschlossene Laufzeitverträge sind nicht gültig, ganz egal, ob diese in vollster Absicht, aus Versehen oder aufgrund irreführender Angaben abgeschlossen wurden. Bei diesen sogenannten Internet-Abo-Fallen ist immer Vorsicht geboten. Natürlich dürfen Minderjährige auch noch keine Kredite aufnehmen oder Ratenzahlungen vereinbaren.
Fallbeispiel: Eine 15-Jährige kauft sich einen Rucksack um 80 Euro. Handelt es sich bei dem Geld um ihr Taschengeld (vielleicht inklusive etwas Erspartem) so ist der Kauf gültig, behaupten die Eltern allerdings, das Mädchen hätte sich das Geld einfach ohne Erlaubnis genommen, ist der Kauf-Vertrag nichtig. Es ist für das Wirken des Taschengeldparagraphen also wesentlich, woher das Geld kommt, mit dem eingekauft wird.
Abschließend läßt sich also sagen, dass Ihr über euer Taschengeld frei verfügen dürft. Sollte die Summe eines Einkaufs dein Taschengeld übersteigen, kann es sein, dass deine Eltern in den Kauf einwilligen müssen. Zeigt euren Eltern doch mal die Taschengeldtabelle, das ergibt oft eine gute Diskussionsgrundlage zum Thema Taschengeld.
Da ist ein gravierender Fehler im Absatz Widerspruch und Nichterlaubnis..
Es müsste heißen “greift der Taschengeldparagraph und….muss das Gerät zurück nehmen“!